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Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)

Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)

Unser Beratungsangebot zur Vorsorge

Beratungsangebot: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

Vielleicht können Sie später keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Zum Beispiel weil Sie krank sind oder im Koma liegen.

  1. Gesundheitliche Versorgung heißt: Sie machen sich schon jetzt Gedanken über Ihre spätere Gesundheit.
  2. Die letzte Lebensphase meint: Die letzte Zeit vor Ihrem Tod.
  3. Das Angebot soll Ihnen dabei helfen, über das Thema Krankheit und Sterben nachzudenken und schon jetzt Entscheidungen für später zu treffen.

Damit nicht andere Personen über Sie entscheiden

Deshalb ist es gut, sich schon jetzt Gedanken über das Thema Tod und Sterben zu machen. Zum Beispiel: Zur Arzt-Behandlung oder zur Pflege oder zur Beerdigung.

Für wen ist die Beratung

Die Beratung ist für Menschen mit Behinderung, die eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Die Krankenversicherung bezahlt die Beratung. Die Beratung ist freiwillig.

Was wird in der Beratung besprochen?

In den Beratungsgesprächen geht es um Ihre Wünsche, die Sie für Ihre letzte Lebensphase und darüber hinaus haben.

Welche Arzt-Behandlungen wünschen Sie sich für Ihre letzte Lebensphase? Wie möchten Sie in Ihrer letzten Lebensphase betreut werden?

Wer erfährt über das Gespräch?

Das Beratungsgespräch ist vertraulich: Sie bestimmen, welche Inhalte an wen wann weitergegeben werden!

Sie bestimmen, wer Einsicht in die Unterlagen hat!

Damit die Verantwortlichen später Ihre Wünsche kennen, sollten diese aufgeschrieben werden. Dies kann in Form einer Willenserklärung stattfinden. Damit die Ärzte, Pfleger, Betreuer Ihre Wünsche umsetzten, müssen Sie diese unterschreiben. Das ist wichtig. Ansonsten ist die Willenserklärung nicht gültig. Dabei ist die Beraterin behilflich.

Zusätzlich können eine Patientenverfügung und eine Bevollmächtigung ausgefüllt werden. Auch diese muss unterschrieben werden, gegebenenfalls von einem gesetzlichen Betreuer.

Was ist noch wichtig?

Die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden: Möchte ich eine Beratung zur GVP machen oder nicht? Sie können die Beratung jederzeit beginnen. Sie können die Beratung jederzeit abbrechen.

Vielleicht haben Sie das Beratungsgespräch abgeschlossen, aber Ihre Wünsche haben sich verändert. Dann können Sie weitere Beratungstermine in Anspruch nehmen.

Vielleicht möchten Sie, dass eine andere Person bei der Beratung dabei ist. Zum Beispiel ein gesetzlicher Betreuer, ein Familienangehöriger oder eine andere Vertrauens-Person. Vielleicht soll später jemand anderes für Sie entscheiden. Dann sollte diese Person auch an der Beratung teilnehmen. Damit die Person Ihre Wünsche kennt. Und später gut für Sie entscheiden kann.

Vielleicht können Sie Ihren Wunsch nicht selbst sagen: Dann können Vertrauens-Personen in die Beratung einbezogen werden, um Ihre Wünsche herauszufinden.

Wo gibt es die Beratung?

Die Beratung kann bei Ihnen in der Werkstatt oder im Wohnheim oder bei Ihnen Zuhause stattfinden. Sie entscheiden!

Sie können auch an die Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung herantreten. Diese leiten gerne Ihren Gesprächswunsch an die Beraterinnen weiter.

Downloads

Kontakt

Gesundheitliche Versorgungsplanung Altenoythe

Ursula Kruse

Mobil 0160 / 97 50 14 30

Gesundheitliche Versorgungsplanung Cloppenburg

Dagmar Lügan

Tel. 04471 / 1873490
Mobil 0151 / 20 46 72 20

Gesundheitliche Versorgsplanung Lastrup

Marianne de Jong

Mobil 0170 / 78 22 792

Standorte

Gesundheitliche Versorgungsplanung Altenoythe

Narzissenweg 3 – 5
26169 Altenoythe
0160 / 97 50 14 30

Gesundheitliche Versorgungsplanung Cloppenburg

Wallfahrtsweg 70
49661 Cloppenburg
04471 / 1873490

Gesundheitliche Versorgsplanung Lastrup

Wallstraße 23
49688 Lastrup
0170 / 78 22 792

Einrichtungsfinder

Eine Auflistung unserer Einrichtungen.

Hinweis zur Beförderung

Der Caritas-Verein Altenoythe stellt im Landkreis Cloppenburg aufgrund der extremen Wetterlage morgen – Montag, 19.12.2022 – die Beförderung zu unseren Kindergärten und Schulen/Tagesbildungsstätte ein. Die Einrichtungen sind aber geöffnet!